Jede Kanzlei ist nur so gut wie die zu ihr gehörenden Rechtsanwälte. Und häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Schild an der Tür eigentlich verbirgt. Deshalb – aber auch, um Ihnen die fachliche Kompetenz von uns näherzubringen – möchten wir uns vorstellen:
Studium an der Universität Bielefeld, Westfälische Wilhelms Universität Münster
Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Hamm am Landgericht Essen
Studienaufenthalte in Budapest, Ungarn
Sprachen: Englisch
Tätigkeit in der Kanzlei Salloch, Krein & Holtkamp in Essen
Gründung der Kanzlei Fetgenheuer und Lee in Essen
Herr Rechtsanwalt Fetgenheuer bezeichnet sich als „Essener Urgestein“ und kann als passionierter Tennisspieler auf eine Reihe von Erfolgen verweisen.
Studium an der Ruhr Universität Bochum, Westfälische Wilhelms Universität Münster
Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Hamm am Landgericht Essen
Studienaufenthalte in Denver (Colorado, U.S.A.) und Los Angeles (Kalifornien, U.S.A.)
Sprachen: Englisch, Koreanisch
Dozent für das Fach Rechtskunde an einem Gymnasium in Essen
Tätigkeit im Amt für Ratsangelegenheiten der Stadt Essen, Staatsanwaltschaft Essen und beim Amtsgericht Essen
Tätigkeit in der Kanzlei Murchison and Cumming LLP, Los Angeles, Kalifornien (USA)
Tätigkeit in der Kanzlei Viegener und Kollegen in Dortmund
Gründung der Kanzlei Fetgenheuer und Lee in Essen
Insbesondere die Verbundenheit zum Ruhrgebiet ließ Herrn Lee nach Absolvierung seines Studiums in Münster und Aufenthalten in den U.S.A. wieder nach Essen kommen. Herr Lee war Leistungssportler im Taekwondo und ist Träger des schwarzen Gürtels (3. DAN). In seiner Freizeit ist Herr Lee Wettkampftrainer beim » DJK RSC Essen e.V.
Rechtsanwalt Frank Lee war Vorsitzender des Rechtsausschusses der Nordrhein Westfälischen Taekwondo Union (NWTU). Die NWTU ist der alleinige Olympische Taekwondo Dachverband in NRW, der im Jahr 1981 gegründet wurde und mit etwa 15.000 Aktiven in rund 240 Vereinen organisiert ist.
Informationen über das Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeld finden Sie unter www.rechtsanwaltlee.de
Profil von Rechtsanwalt Frank Lee bei Anwalt.de
Durchwahl 0201 451947-2
Nähere Infos: www.rechtsanwaltlee.de
Profil von Rechtsanwalt Frank Lee bei Anwalt.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Die Kanzlei Rechtsanwälte Fetgenheuer Lee wurde durch Rechtsanwalt Kai P. Fetgenheuer und Rechtsanwalt Frank H. Lee im Oktober 2007 gegründet und wird seit September 2022 durch Rechtsanwalt Olaf Hagenacker verstärkt. Herr Hagenacker ist seit Mai 2025 nicht mehr in unserer Kanzlei.
Die Rechtsanwälte, die sich teilweise bereits aus dem Referendariat kennen, sind in der Lage auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und sind jederzeit bemüht, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten.
Auch in der heutigen schnelllebigen Zeit nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre rechtlichen Interessen und sind im Stande komplexe juristische Sachverhalte prägnant und verständlich zu erläutern. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.
Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten. Zu unserer Philosophie gehört es unsere Mandanten kompetent und umfassend zu beraten und dabei auch den Menschen hinter der rechtlichen Problematik nicht aus den Augen zu verlieren.
Insbesondere durch ein umfassendes Netzwerk mit weiteren Rechtsanwälten, Sachverständigen und Notaren können wir Sie umfassend betreuen. Durch ständige Fortbildungen und den Besuch von Seminaren und Fachlehrgängen ist eine Rechtsberatung auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gewährleistet.
Durch einen großzügigen Konferenzraum besteht die Möglichkeit auch größere Gruppen gleichzeitig zu betreuen. Zudem verfügen wir über Anbindung an modernste Rechtsanwaltstechnologie, die es uns ermöglicht schnelle und umfassende Recherche bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu betreiben.
Wir bieten Schülern, Studenten und Referendaren die Möglichkeit ein Praktikum in unserer Kanzlei zu absolvieren. Schriftliche Bewerbungen an info@fetgenheuerlee.de
Im Strafrecht gilt, dass jeder Beschuldigte das Recht auf bestmögliche Verteidigung haben soll. In Sexualstraftaten (insbesondere im Zusammenhang mit Minderjährigen) fühlen wir uns hierzu jedoch nicht in der Lage, weshalb wir Mandate aus diesem Bereich grundsätzlich nicht annehmen.