Anwaltskosten
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ANWALTSKOSTEN

EINEN ANWALT NEHMEN?

DAS KANN ICH MIR NICHT LEISTEN!

Diese Fehlvorstellung hat schon oft zur Vereitelung eines Rechts geführt. Wir rechnen grundsätzlich transparent und nachvollziehbar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das Honorar bemißt sich demnach nach dem Streitwert, dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, nach der Bedeutung der Sache und der finanziellen Situation des Mandanten.

 

Hinweis! In Verkehrsunfallangelegenheiten ist bei einem fremdverschuldeten Unfall die gegenerische Versicherung dazu verpflichtet die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Insofern entsehen für unsere Inanspruchnahme keine Kosten!

 

Zum 01.07.2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Anwalt soll in diesen Fällen nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG fortan auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

 

Grundsätzlich gilt, dass im Falle des Obsiegens die gegenerische Partei Gerichtskosten und Anwaltskosten zu übernehmen hat. Eine Ausnahme bildet das Arbeitsrecht. Hier entsteht der Vergütungsanspruch des Anwalts – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – gegenüber seinem Mandanten.

Rechtsanwälte Fetgenheuer Lee Blumen

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

UNTER UMSTÄNDEN GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT STAATLICHE HILFE IN ANSPRUCH ZU NEHMEN.

BERATUNGSHILFE

Menschen mit niedrigem Einkommen haben die Möglichkeit gegen eine Eigenleistung von 10 € Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu erlangen.

Beratungshilfe wird auf Antrag im Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht gewährt.

PROZESSKOSTENHILFE

Jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich über die Kosten keine Gedanken zu machen. Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten mit, damit wir abklären können, ob ein Versicherungsschutz in der konkreten Angelegenheit besteht.