Neuigkeiten aus der Kanzlei
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen Neuigkeiten rund um die Kanzlei Fetgenheuer & Lee, interessante Urteile und Artikel präsentieren.
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am 14.01.2010
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Tötungsdelikt auf der Dilldorfer Höhe in Essen-Kupferdreh
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wird am 14. Januar 2010 über die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten und der Nebenkläger im Tötungsdelikt auf der Dilldorfer Höhe in Essen-Kupferdreh entscheiden. Mit Urteil vom 16. Februar 2009 hatte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Essen den 21-jährigen Angeklagten wegen Totschlages an einer 19- jährigen Abiturientin zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte die junge Frau mit insgesamt 49 Messerstichen getötet. In der Revisionsbegründung der Eltern der Getöteten, die von Rechtsanwalt Frank Lee aus Essen vertreten werden, wurde die Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke gerügt und eine Verurteilung des Angeklagten wegen heimtückischen Mordes angestrebt.
Urteil im Tötungsdelikt Dilldorfer Höhe
Nach dem Verbrechen an der 19-jährigen Sarah auf der Dilldorfer Höhe in Essen-Kupferdreh wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Rechtsanwalt Frank Lee - der die Eltern des getöteten Mädchens vertrat - beantragte eine lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Stand 16.02.2009)
» » Artikel WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung)
Prozessauftakt im Tötungsdelikt Dilldorfer Höhe
Prozessauftakt um das Tötungsdelikt vom 17.07.2008 auf der Dilldorfer Höhe in Essen vor der II. Strafkammer des Essener Landgerichts. Anklage lautet auf Mord. Rechtsanwalt Frank Lee vertritt als Opferanwalt die Nebenkläger. (Stand 16.01.2009)
Schadensmanagement der Versicherungen
Interessante Artikel zum Schadensmanagement der Versicherer bei unverschuldeten Verkehrsunfällen:
Der Stern berichtet in seiner aktuellen Ausgabe (4/2008), S. 132 ff. unter dem Titel "Ausgebremst und abgezockt" über die Praktiken der Haftpflichtversicherungen. Insbesondere heisst es:"Schuldlose Opfer von Verkehrsunfällen sind zunehmend der Willkühr gegnerischer Haftpflichtversicherungen ausgeliefert. Die versuchen sich mit Tricks aus der Verantwortung zu mogeln, um nicht den vollen gesetzlichen Schadensersatz zahlen zu müssen. Oft gelingt das. Auf Kosten der Geschädigten sparen Assekuranzen knapp zwei Milliarden Euro." » weitere Informationen